Naturheilpraxis Heike Vetter & Naturheilpraxis Katja Reinhoff
Naturheilpraxis Heike Vetter &                       Naturheilpraxis Katja Reinhoff

Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei

 

Schmerzen in Muskeln, Gelenken 

 

Trauerprozesse

 

Chronischen Erkrankungen

 

Lebensmittel-unverträglichkeiten

und Allergien

 

HPU

 

belastenden und unglücklichen Lebensumständen u./o.

Beziehungen

 

 

Kosten und Abrechnung in der Naturheilpraxis

Wie lange dauert eine Sitzung bei uns und was kostet es?
Wenn Sie zum ersten Mal unsere Praxis aufsuchen, nehmen wir uns

ca. 1,5 Stunden Zeit für Sie. In einer ausführlichen Erstanamnese klären wir vorab alles, was für die weitere Behandlung wichtig ist. Es erleichtert uns die Arbeit, wenn Sie bisherige Befunde und Medikamentenpläne in Kopie mitbringen.

Für die Erstanemnese entrichten Sie 90,00 €

Für jede weitere Stunde entrichten Sie 60,00 € / halbe Stunde 30,00 €.

Für die Scenar Schmerztherapie oder einen Materialaufwand wie z.B. Kinesiotape entrichten Sie zusätzlich zum normalen Zeitaufwand 10-15 €. EC-Kartenzahlung ist bei uns bisher nicht möglich.

 

Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?
Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für einen Besuch beim Heilpraktiker. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen.

Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Zusatzleistungen angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken. Es kann sich also lohnen, mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen. 
Viele private Krankenkassen hingegen decken eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob und in welchem Rahmen die Kosten übernommen werden.

 

Können auch Massagen über die private Krankenversicherung abgerechnet werden?

In unserer Praxis rechnen wir selbstverständlich auch Massagen ab, aber nur dann, wenn es therapeutisch notwendig ist. Entspannungs-, Wellness-, und präventive Massagen führen wir in unserer Praxis grundsätzlich nicht durch, da wir uns ausschließlich auf die Therapie von Erkrankungen konzentrieren.

Kann ich einen Geschenkgutschein für Behandlungen bei Ihnen erwerben?

Wie werden oft gefragt, ob wir Geschenkgutscheine, vor allem für Massagen, verkaufen. Das ist leider nicht möglich. Wir bieten Therapien an und somit auch ausschließlich therapeutische Massagen. Als Heilpraktiker sind wir gesetzlich verpflichtet, vor Behandlungsbeginn eine ausführliche Anamnese durchzuführen. Dies gilt für uns auch vor der Durchführung einer therapeutischen Rückenmassage, denn auch hier gibt es Kontraindikationen für bestimmte Massagetechniken bei bestimmten Erkrankungen. Es ist uns verboten "einfach drauflos" zu massieren.

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